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Pernocta Europa

Was ist in Riesa, Stadt erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 2.
«den Bereichen nach § 2 Abs. 1 bis 3 ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten oder das Betteln mit, mittels oder durch Minderjährige, 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten, 3. das Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen sowie das Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen und Abfällen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse, 4. das Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 5. das Verrichten der Notdurft außerhalb von hierfür vorgesehenen Einrichtungen, 6. Stadtmöblierungen wie zum Beispiel Bänke, Papierkörbe, Schilder und andere öffentliche Ausrüstungen sowie Denkmäler zweckwidrig zu benutzen, zu beschriften, zu bekleben, zu»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Riesa, Stadt ist eine mittelgroße Gemeinde von 13 mal 9 Kilometern. Mit 29.127 Einwohnern ist es dicht besiedelt (496 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 5 Schutzgebiete, darunter Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 12 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie59 km²
Einwohner29.127
Densidad496 hab/km²
Ausdehnung13 × 9 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete5
Angrenzende Gemeinden12
Diese Gemeinde berührt: Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg, Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg, Döllnitz und Mutzschener Wasser, Jahnaniederung, Linkselbische Bachtäler.
5 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Riesa, Stadt berührt 5 Natura-2000-Gebiete.
  • Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg
  • Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg
  • Döllnitz und Mutzschener Wasser
  • Jahnaniederung
  • Linkselbische Bachtäler
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Riesa, Stadt
  • Geltungsbereich: der öffentliche Raum, den der zitierte Artikel festlegt.
Polizeiverordnung.pdf PDF | (214 KB) § 2 · geprüft am 2026-08-12
«den Bereichen nach § 2 Abs. 1 bis 3 ist verboten: 1. aufdringliches oder aggressives Betteln, beispielsweise durch hartnäckiges Ansprechen, durch körperliches Bedrängen oder in deutlich alkoholisiertem Zustand sowie erhebliches Belästigen anderer Personen durch ein aufdringliches oder aggressives Verhalten oder das Betteln mit, mittels oder durch Minderjährige, 2. durch aufdringliches oder aggressives Verhalten, beispielsweise nach Genuss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln, andere Personen erheblich zu belästigen oder an der Nutzung entsprechend dem Gemeingebrauch zu hindern oder von der Nutzung abzuhalten, 3. das Zerschlagen von Flaschen oder anderen Gegenständen sowie das Liegenlassen, Wegwerfen oder Ablagern von Gegenständen und Abfällen außerhalb der dafür zur Verfügung gestellten Behältnisse, 4. das Nächtigen, wenn dadurch andere Personen erheblich belästigt werden, 5. das Verrichten der Notdurft außerhalb von hierfür vorgesehenen Einrichtungen, 6. Stadtmöblierungen wie zum Beispiel Bänke, Papierkörbe, Schilder und andere öffentliche Ausrüstungen sowie Denkmäler zweckwidrig zu benutzen, zu beschriften, zu bekleben, zu»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg · Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg · Döllnitz und Mutzschener Wasser · Jahnaniederung
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.