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Pernocta Europa

Was ist in Schwandorf, GKSt erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
5 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 1.
«§ 1 Nr. 8 Cannabisgesetz) ist verboten.4 (2) Verboten ist auch das Zelten und Nächtigen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Stadtverwaltung. 1 2.3.5 § 6 Zuwiderhandlungen Nach Art. 24»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze (Grünanlagen- und Kinderspielplatz-Satzung) § 1 · geprüft am 2026-08-21
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Schwandorf, GKSt ist eine ausgedehnte Gemeinde von 16 mal 15 Kilometern. Mit 30.239 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (244 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 4 Schutzgebiete, darunter Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 19 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie124 km²
Einwohner30.239
Densidad244 hab/km²
Ausdehnung16 × 15 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete4
Angrenzende Gemeinden19
Diese Gemeinde berührt: Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche, Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche, Münchshofener Berg, Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg.
4 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Schwandorf, GKSt berührt 4 Natura-2000-Gebiete.
  • Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche
  • Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche
  • Münchshofener Berg
  • Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Schwandorf, GKSt
  • Geltungsbereich: öffentliche Parks und Grünflächen (Grünanlagen), nicht das gesamte Gemeindegebiet.
  • Außer bei ausdrücklicher Genehmigung (Erlaubnis) der Gemeinde.
Satzung über die Benutzung öffentlicher Grünanlagen und Kinderspielplätze (Grünanlagen- und Kinderspielplatz-Satzung) § 1 · geprüft am 2026-08-21
«§ 1 Nr. 8 Cannabisgesetz) ist verboten.4 (2) Verboten ist auch das Zelten und Nächtigen ohne ausdrückliche schriftliche Erlaubnis der Stadtverwaltung. 1 2.3.5 § 6 Zuwiderhandlungen Nach Art. 24»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche · Charlottenhofer Weihergebiet, Hirtlohweiher und Langwiedteiche · Münchshofener Berg · Naab unterhalb Schwarzenfeld und Donau von Poikam bis Regensburg
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.