Was ist in Vohenstrauß, St erlaubt?
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NEIN
die Gemeindesatzung
Die heutige Nacht hierOpen-Meteo · ahora mismo
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 5.
«Verhalten auf Plätzen, in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen (1) Der Aufenthalt insbesondere in Gruppen zum überwiegenden oder ausschließlichen Zweck des Genusses alkoholischer Getränke ist außerhalb von gaststättenrechtlich konzessionierten Freisitzen nicht gestattet. (2) Verboten ist auch das Zelten und Nächtigen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stadt Vohenstrauß. Ausgenommen sind Verkehrsflächen die durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind (Wohnmobile und –wagen). (3) Parkplätze und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise einen ordnu»
Aus welchem Text jede Antwort stammt
Parken ·
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Campen · nein
Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze.pdf § 5 · geprüft am 2026-08-12
Die Gemeinde in Zahlen
Die Gemeinde
Vohenstrauß, St ist eine mittelgroße Gemeinde von 13 mal 12 Kilometern. Mit 7.637 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (102 pro Quadratkilometer). Sie grenzt an 15 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.
| Superficie | 75 km² |
|---|---|
| Einwohner | 7.637 |
| Densidad | 102 hab/km² |
| Ausdehnung | 13 × 12 km |
| Costa | nein, Binnengemeinde |
| Angrenzende Gemeinden | 15 |
Alle geltenden Ebenen
Warum — die hier geltenden Ebenen
Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Vohenstrauß, St
- Geltungsbereich: öffentliche Parks und Grünflächen, öffentliche Parkplätze (was im Zitat aufgezählt wird).
- Außer bei ausdrücklicher Genehmigung (Erlaubnis) der Gemeinde.
Satzung über die Benutzung öffentlicher Plätze, Grünanlagen und Kinderspielplätze.pdf § 5 · geprüft am 2026-08-12
«Verhalten auf Plätzen, in Grünanlagen und auf Kinderspielplätzen (1) Der Aufenthalt insbesondere in Gruppen zum überwiegenden oder ausschließlichen Zweck des Genusses alkoholischer Getränke ist außerhalb von gaststättenrechtlich konzessionierten Freisitzen nicht gestattet. (2) Verboten ist auch das Zelten und Nächtigen ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Stadt Vohenstrauß. Ausgenommen sind Verkehrsflächen die durch Verkehrszeichen gekennzeichnet sind (Wohnmobile und –wagen). (3) Parkplätze und ihre Einrichtungen sind schonend und sachgemäß zu benutzen. Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise einen ordnu»
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
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Angrenzende Gemeinden mit ihrer Norm. Wir sagen nicht, wo andere übernachtet haben: das ist ein anderes Produkt.
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.