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Pernocta Europa

Was ist in Vreden erlaubt?

Parkendas Fahrzeug, auf der Straße
JA, MIT AUFLAGEN
die nationale Regel · die örtliche ist nicht gelesen
Drinnen schlafenohne etwas herauszustellen
NEIN
die Gemeindesatzung
CampenStützen, Markise, Tisch
NICHT BELEGT
keine gelesene Norm
5 km
diese GemeindeschutzgebietNachbargemeinden in ihrer Farbe: antippbar
Warum, und mit welchem Papier
NEIN
Es gilt die Gemeindesatzung · § 3.
«(2) Es ist insbesondere untersagt 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonstwie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. in den Anlagen zu übernachten; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen»

Aus welchem Text jede Antwort stammt

Parken · ja, mit auflagen
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · geprüft am 2026-09-05
Die Gemeinde in Zahlen

Die Gemeinde

Vreden ist eine ausgedehnte Gemeinde von 15 mal 15 Kilometern. Mit 23.265 Einwohnern ist es mittel dicht besiedelt (171 pro Quadratkilometer). Innerhalb der Gemeindegrenzen liegen 6 Schutzgebiete, darunter Lüntener Fischteich u. Ammeloer Venn. Dort legt der Managementplan des jeweiligen Gebiets die Nutzungsregeln fest. Sie grenzt an 5 Gemeinden, und die Antwort kann sich beim Überqueren jeder dieser Linien ändern.

Superficie136 km²
Einwohner23.265
Densidad171 hab/km²
Ausdehnung15 × 15 km
Costanein, Binnengemeinde
Schutzgebiete6
Angrenzende Gemeinden5
Diese Gemeinde berührt: Lüntener Fischteich u. Ammeloer Venn, Witte Venn, Krosewicker Grenzwald, Vogelschutzgebiet 'Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes', Zwillbrocker Venn u. Ellewicker Feld, Schwattet Gatt, Berkel.
6 Schutzgebiete innerhalb der Gemeinde
Vreden berührt 6 Natura-2000-Gebiete.
  • Lüntener Fischteich u. Ammeloer Venn
  • Witte Venn, Krosewicker Grenzwald
  • Vogelschutzgebiet 'Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes'
  • Zwillbrocker Venn u. Ellewicker Feld
  • Schwattet Gatt
  • Berkel
Innerhalb dieser Gebiete: im Naturschutzgebiet reicht das Bußgeld bis 2.500 €.
Berechnet durch Verschneidung des Gemeindepolygons mit den 27.172 Natura-2000-Gebieten der Europäischen Umweltagentur. Das Gebiet deckt einen Teil des Gemeindegebiets ab.
Alle geltenden Ebenen

Warum — die hier geltenden Ebenen

Gemeinde · diese gilt
Ordenanza de Vreden
  • Geltungsbereich: die «Anlagen» (Parks und öffentliche Grünflächen) (was das Zitat aufzählt).
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 3 · geprüft am 2026-08-21
«(2) Es ist insbesondere untersagt 1. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonstwie zu verändern; 2. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. in den Anlagen zu übernachten; 4. in den Anlagen und auf Verkehrsflächen, insbesondere auf Grünflächen, Gegenstände abzustellen oder Materialien zu lagern; 5. die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen»
Schutzgebiet
4 Gebiete: Lüntener Fischteich u. Ammeloer Venn · Witte Venn, Krosewicker Grenzwald · Vogelschutzgebiet 'Moore und Heiden des westlichen Münsterlandes' · Zwillbrocker Venn u. Ellewicker Feld
Schutzgebiet: die Norm des Gebiets gilt hier zusätzlich zur kommunalen und verschärft die Sanktion in der Regel.
Staat
Deutschland
Norm gefunden, aber ohne geprüften Wortlaut: Ihr Inhalt wird erst nach Lektüre veröffentlicht.
Nachbargemeinden
Die Beschilderung vor Ort und die örtliche Behörde haben Vorrang. Dies gibt die zum genannten Datum geschriebene Norm wieder: keine Rechtsberatung und keine Genehmigung.