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Pernocta Europa

What may I do in Zwiesel, St?

Parkthe vehicle, on the public road
YES, WITH LIMITS
the national rule · the local rule has not been read
Sleep insidewithout putting anything outside
NO
the municipal by-law
Camplevelling legs, awning, table
NO
the municipal by-law
2 km
this municipalityprotected areaneighbouring municipalities, in their own colour: they can be tapped
Why, and on what paper
NO
the municipal by-law governs · § 2.
«Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und –flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; 2. das Betreten von Zieranlagen und Biotopen; 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen; 4. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden können; 5. das Abweiden, Abmähen und Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen; 6. das Freilaufen lassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen, Biotopen, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden; 7. das Baden in den Gewässern sowie das Einbringen und Benutzen von Booten und Schwimmkörpern, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet ist; 8. das Errichten, Aufstellen, Anbringen und Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen in Grünanlagen; 9. das Anbieten oder Erbringen unternehmerischer Leistungen; 10. die Beschädigung und Veränderung von Grünanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich Ihrer Einrichtungen sowie das Verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen oder durch Hundedreck»

Which text each answer comes from

Park · yes, with limits
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · verified on 2026-09-05
Camp · no
Gruenanlagensatzung__Stand_30.04.2010_.pdf Größe: 127 KB Typ: pdf § 2 · verified on 2026-08-20
The municipality, in figures

The municipality

Zwiesel, St is a medium-sized municipality measuring 7 by 10 kilometres. With 8.978 inhabitants it is of medium density (218 per square kilometre). Within its boundaries there are 2 protected areas, including Moore westlich Zwiesel. There, the rules on permitted uses are set by each area's own plan. It borders 8 municipalities, and the answer may change on crossing any of those lines.

Superficie41 km²
Population8.978
Densidad218 hab/km²
Area7 × 10 km
Costano, inland municipality
Protected areas2
Neighbouring municipalities8
This municipality touches: Moore westlich Zwiesel, Oberlauf des Regens und Nebenbäche.
2 protected areas within
Zwiesel, St touches 2 Natura 2000 sites.
  • Moore westlich Zwiesel
  • Oberlauf des Regens und Nebenbäche
Inside them: in a Naturschutzgebiet the fine goes up to €2,500.
Calculated by intersecting the municipality's polygon with the 27,172 Natura 2000 sites of the European Environment Agency. The site covers part of the municipality.
All the layers that apply

Why — the layers that apply here

municipality · this one governs
Ordenanza de Zwiesel, St
  • Scope: public parks and green spaces (as listed in the quotation).
Gruenanlagensatzung__Stand_30.04.2010_.pdf Größe: 127 KB Typ: pdf § 2 · verified on 2026-08-20
«Grünanlagen ist den Benutzern insbesondere untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen sowie das Radfahren und das Reiten; ausgenommen hiervon sind Anlagenwege und –flächen, welche für den entsprechenden Verkehr freigegeben sind; 2. das Betreten von Zieranlagen und Biotopen; 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken und sonstigen Einrichtungen; 4. die Ausübung von Sport, soweit dadurch andere gefährdet oder belästigt werden können; 5. das Abweiden, Abmähen und Entfernen von Pflanzen oder Pflanzenteilen; 6. das Freilaufen lassen bzw. das Mitführen von Hunden auf Kinderspielplätzen, Spiel- und Liegewiesen, in Zieranlagen, Biotopen, außer auf den Wegen in diesen Bereichen, wenn die Hunde an der kurzen Leine geführt werden; 7. das Baden in den Gewässern sowie das Einbringen und Benutzen von Booten und Schwimmkörpern, soweit dies nicht ausdrücklich gestattet ist; 8. das Errichten, Aufstellen, Anbringen und Lagern von Gegenständen, insbesondere das Aufstellen von Zelten und Wohnwagen sowie das Nächtigen in Grünanlagen; 9. das Anbieten oder Erbringen unternehmerischer Leistungen; 10. die Beschädigung und Veränderung von Grünanlagen und ihrer Bestandteile einschließlich Ihrer Einrichtungen sowie das Verunreinigen, insbesondere durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Gegenständen oder durch Hundedreck»
protected zone
2 areas: Moore westlich Zwiesel · Oberlauf des Regens und Nebenbäche
Protected-area designation: the rule of the protected area applies here in addition to the municipal one, and it usually makes the penalty harsher.
country
Germany
Rule located, but its articles have not been verified: its content is not published until it has been read.
Neighbouring municipalities
Signage on site and the local authority prevail. This reproduces the written rule as of the date indicated: it is neither legal advice nor an authorisation.