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Pernocta Europa

What may I do in Forchheim, GKSt?

Parkthe vehicle, on the public road
YES, WITH LIMITS
the national rule · the local rule has not been read
Sleep insidewithout putting anything outside
NO
the municipal by-law
Camplevelling legs, awning, table
NO
the municipal by-law
5 km
this municipalityprotected areaneighbouring municipalities, in their own colour: they can be tapped
Why, and on what paper
NO
the municipal by-law governs · § 2.
«Im Anlagenbereich ist den Benützern untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das Radfahren und Reiten, ausgenommen sind als Spielgeräte für Kleinkinder zu betrachtende Fahrzeuge sowie Anlagenwege und -flächen, welche durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Ver kehr freigegeben sind; 2. das unbefugte Betreten von Anlagenflächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind; 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen; 4. die sportliche Betätigung, insbesondere das Fußballspielen, das Rodeln und Skifahren und die Abhaltung von lärmenden Kinderspielen außerhalb der hierfür besonders gekenn- zeichneten oder durch besondere Bekanntmachung freigegebenen Anlagenwege und -flächen; 5. das unbefugte Abweiden, Abmähen, Ausästen, Laubsammeln oder Abernten, Pflücken von Blumen und Abreißen von Strauchwerk; 6. der Gebrauch von tragbaren Radio- und Fernsehgeräten, von Plattenspielern und Tonbandgeräten; 7. das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und das Nächtigen; 8. der Verkauf von Waren aller Art einschl. der Abgabe von Speisen oder Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen; 9. das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, s»

Which text each answer comes from

Park · yes, with limits
Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. Maerz 2013; Bussgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage (Bussgeldkatalog) § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (definicion de Parken en § 12 Abs. 2); BKatV Anlage lfd. Nr. 56 y 57 · verified on 2026-08-09
Camp · no
Grünanlagensatzung 23 KB pdf § 2 · verified on 2026-08-12
The municipality, in figures

The municipality

Forchheim, GKSt is a medium-sized municipality measuring 9 by 8 kilometres. With 33.610 inhabitants it is densely populated (754 per square kilometre). Within its boundaries there are 6 protected areas, including Waldgebiet Untere Mark. There, the rules on permitted uses are set by each area's own plan. It borders 16 municipalities, and the answer may change on crossing any of those lines.

Superficie45 km²
Population33.610
Densidad754 hab/km²
Area9 × 8 km
Costano, inland municipality
Protected areas6
Neighbouring municipalities16
This municipality touches: Waldgebiet Untere Mark, Örtlbergweiher mit Örtlberg, Büg bei Eggolsheim, Wiesent-Tal mit Seitentälern, Landschaftsbestandteil 'Kröttental', Regnitz- und Unteres Wiesenttal.
6 protected areas within
Forchheim, GKSt touches 6 Natura 2000 sites.
  • Waldgebiet Untere Mark
  • Örtlbergweiher mit Örtlberg
  • Büg bei Eggolsheim
  • Wiesent-Tal mit Seitentälern
  • Landschaftsbestandteil 'Kröttental'
  • Regnitz- und Unteres Wiesenttal
Inside them: in a Naturschutzgebiet the fine goes up to €2,500.
Calculated by intersecting the municipality's polygon with the 27,172 Natura 2000 sites of the European Environment Agency. The site covers part of the municipality.
All the layers that apply

Why — the layers that apply here

municipality · this one governs
Ordenanza de Forchheim, GKSt
  • Scope: public parks and green spaces (Grünanlagen), not the whole municipality.
Grünanlagensatzung 23 KB pdf § 2 · verified on 2026-08-12
«Im Anlagenbereich ist den Benützern untersagt: 1. das Fahren, Schieben, Parken und Abstellen von Kraftfahrzeugen, sowie das Radfahren und Reiten, ausgenommen sind als Spielgeräte für Kleinkinder zu betrachtende Fahrzeuge sowie Anlagenwege und -flächen, welche durch Verkehrszeichen für den entsprechenden Ver kehr freigegeben sind; 2. das unbefugte Betreten von Anlagenflächen, die nicht als Wege, Spielflächen oder Liegewiesen kenntlich sind; 3. das Besteigen von Bäumen, Bauwerken oder sonstigen Einrichtungen; 4. die sportliche Betätigung, insbesondere das Fußballspielen, das Rodeln und Skifahren und die Abhaltung von lärmenden Kinderspielen außerhalb der hierfür besonders gekenn- zeichneten oder durch besondere Bekanntmachung freigegebenen Anlagenwege und -flächen; 5. das unbefugte Abweiden, Abmähen, Ausästen, Laubsammeln oder Abernten, Pflücken von Blumen und Abreißen von Strauchwerk; 6. der Gebrauch von tragbaren Radio- und Fernsehgeräten, von Plattenspielern und Tonbandgeräten; 7. das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und das Nächtigen; 8. der Verkauf von Waren aller Art einschl. der Abgabe von Speisen oder Getränken, das Anbieten gewerblicher Leistungen, die Aufnahme von Bestellungen und die Veranstaltung von Vergnügungen; 9. das unbefugte Errichten, Aufstellen oder Anbringen von Gegenständen, s»
protected zone
4 areas: Waldgebiet Untere Mark · Örtlbergweiher mit Örtlberg · Büg bei Eggolsheim · Wiesent-Tal mit Seitentälern
Protected-area designation: the rule of the protected area applies here in addition to the municipal one, and it usually makes the penalty harsher.
country
Germany
Rule located, but its articles have not been verified: its content is not published until it has been read.
Neighbouring municipalities
Signage on site and the local authority prevail. This reproduces the written rule as of the date indicated: it is neither legal advice nor an authorisation.