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Pernocta Europa

What may I do in Chorin?

Parkthe vehicle, on the public road
YES, WITH LIMITS
the national rule · the local rule has not been read
Sleep insidewithout putting anything outside
NO
the municipal by-law
Camplevelling legs, awning, table
NO
the municipal by-law
5 km
this municipalityprotected areaneighbouring municipalities, in their own colour: they can be tapped
Why, and on what paper
NO
the municipal by-law governs · § 4.
«(2) Es ist untersagt, auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen 1. unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern; 2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung der Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen; 4. die außerhalb der Wegeflächen gelegenen und die besonders frei gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken; 5. auf hierfür nicht besonders frei gegebenen Flächen zu lagern, zu campieren, zu übernachten oder Feuer zu machen. (3) Die Inanspruchnahme von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlagen zum Handel oder sonstiger gewerblicher Nutzung ist ohne Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Genehmigung verboten. Gewerberechtliche Erlaubnisvorbehalte bleiben hiervon unberührt. (4) Es ist untersagt, unbefestigte Verkehrsflächen»

Which text each answer comes from

Park · yes, with limits
Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. Maerz 2013; Bussgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage (Bussgeldkatalog) § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (definicion de Parken en § 12 Abs. 2); BKatV Anlage lfd. Nr. 56 y 57 · verified on 2026-08-09
Camp · no
Ordnungsbehördliche Verordnung § 4 · verified on 2026-08-21
The municipality, in figures

The municipality

Chorin is a large municipality measuring 19 by 13 kilometres. With 2.309 inhabitants it is sparsely populated (19 per square kilometre). Within its boundaries there are 6 protected areas, including Schorfheide-Chorin. There, the rules on permitted uses are set by each area's own plan. It borders 16 municipalities, and the answer may change on crossing any of those lines.

Superficie122 km²
Population2.309
Densidad19 hab/km²
Area19 × 13 km
Costano, inland municipality
Protected areas6
Neighbouring municipalities16
This municipality touches: Schorfheide-Chorin, Groß-Ziethen, Parsteinsee, Brodowin-Oderberg, Plagefenn, Finowtal - Ragöser Fließ.
6 protected areas within
Chorin touches 6 Natura 2000 sites.
  • Schorfheide-Chorin
  • Groß-Ziethen
  • Parsteinsee
  • Brodowin-Oderberg
  • Plagefenn
  • Finowtal - Ragöser Fließ
Inside them: in a Naturschutzgebiet the fine goes up to €2,500.
Calculated by intersecting the municipality's polygon with the 27,172 Natura 2000 sites of the European Environment Agency. The site covers part of the municipality.
All the layers that apply

Why — the layers that apply here

municipality · this one governs
Ordenanza de Chorin
  • Scope: the public space defined by the article cited.
Ordnungsbehördliche Verordnung § 4 · verified on 2026-08-21
«(2) Es ist untersagt, auf den Straßen, Wegen und Plätzen sowie auf Anlagen 1. unbefugt Sträucher und Pflanzen aus dem Boden zu entfernen, zu beschädigen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern; 2. unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßenschilder, Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu verschmutzen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen; 3. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen zur Sicherung der Verkehrsflächen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie 2 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Sperrvorrichtungen zu überwinden, Hydranten, Straßenrinnen und Einflussöffnungen oder Straßenkanäle zu verdecken oder ihre Gebrauchsfähigkeit zu beeinträchtigen; 4. die außerhalb der Wegeflächen gelegenen und die besonders frei gegebenen und entsprechend gekennzeichneten Flächen zu betreten und zu befahren sowie Fahrzeuge auf den Anlagen zu parken; 5. auf hierfür nicht besonders frei gegebenen Flächen zu lagern, zu campieren, zu übernachten oder Feuer zu machen. (3) Die Inanspruchnahme von Straßen, Wegen und Plätzen sowie der Anlagen zum Handel oder sonstiger gewerblicher Nutzung ist ohne Sondernutzungserlaubnis oder privatrechtliche Genehmigung verboten. Gewerberechtliche Erlaubnisvorbehalte bleiben hiervon unberührt. (4) Es ist untersagt, unbefestigte Verkehrsflächen»
protected zone
4 areas: Schorfheide-Chorin · Groß-Ziethen · Parsteinsee · Brodowin-Oderberg
Protected-area designation: the rule of the protected area applies here in addition to the municipal one, and it usually makes the penalty harsher.
country
Germany
Rule located, but its articles have not been verified: its content is not published until it has been read.
Neighbouring municipalities
Signage on site and the local authority prevail. This reproduces the written rule as of the date indicated: it is neither legal advice nor an authorisation.