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Pernocta Europa

What may I do in Hohen Neuendorf, Stadt?

Parkthe vehicle, on the public road
YES, WITH LIMITS
the national rule · the local rule has not been read
Sleep insidewithout putting anything outside
NO
the municipal by-law
Camplevelling legs, awning, table
NO
the rule of Brandenburg
5 km
Why, and on what paper
NO
the municipal by-law governs · § 5.
«Grünflächen oder Anlagen führen, sind untersagt. Untersagt ist insbesondere: 1. in den Grünflächen, Anlagen und Verkehrsflächen unbefugt Blumen, Sträucher und Pflanzen zu entfernen, zu beschädigen, zu verändern oder anzupflanzen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern sowie an Bäumen oder deren Schutzeinrichtungen Plakate, Schilder oder sonstige Hinweise anzubringen; 2. in den Grünflächen, Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bekleben, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen oder unbefugt neu zu errichten ; 3. auf Grünflächen oder in den Anlagen zu lagern oder zu übernachten; 4. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen Sicherung von Straßen, Verkehrsflächen, Grünanlagen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden oder unbefugt neu zu errichten sowie Abgrenzungen durch Absperrbänder, Steine, Poller etc. vorzunehmen»

Which text each answer comes from

Park · yes, with limits
Strassenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. Maerz 2013; Bussgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Anlage (Bussgeldkatalog) § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (definicion de Parken en § 12 Abs. 2); BKatV Anlage lfd. Nr. 56 y 57 · verified on 2026-08-09
Camp · no
Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz – BbgNatSchAG) vom 21. Januar 2013, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24. Juli 2025 § 22 Abs. 4; § 39 Abs. 1 Nr. 11; § 40 · verified on 2026-08-21
The municipality, in figures

The municipality

Hohen Neuendorf, Stadt is a medium-sized municipality measuring 10 by 13 kilometres. With 27.131 inhabitants it is densely populated (555 per square kilometre). It borders 10 municipalities, and the answer may change on crossing any of those lines.

Superficie49 km²
Population27.131
Densidad555 hab/km²
Area10 × 13 km
Costano, inland municipality
Neighbouring municipalities10
All the layers that apply

Why — the layers that apply here

municipality · this one governs
Ordenanza de Hohen Neuendorf, Stadt
  • Scope: public parks and green spaces, the «Anlagen» (public parks and landscaped public spaces) (as listed in the quotation).
Ordnungsbehördliche Verordnung Sicherheit und Ordnung § 5 · verified on 2026-08-12
«Grünflächen oder Anlagen führen, sind untersagt. Untersagt ist insbesondere: 1. in den Grünflächen, Anlagen und Verkehrsflächen unbefugt Blumen, Sträucher und Pflanzen zu entfernen, zu beschädigen, zu verändern oder anzupflanzen oder Teile davon abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder zu verändern sowie an Bäumen oder deren Schutzeinrichtungen Plakate, Schilder oder sonstige Hinweise anzubringen; 2. in den Grünflächen, Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bekleben, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu benutzen oder unbefugt neu zu errichten ; 3. auf Grünflächen oder in den Anlagen zu lagern oder zu übernachten; 4. Sperrvorrichtungen und Beleuchtungen Sicherung von Straßen, Verkehrsflächen, Grünanlagen und Anlagen unbefugt zu beseitigen, zu beschädigen oder zu verändern sowie Sperrvorrichtungen zu überwinden oder unbefugt neu zu errichten sowie Abgrenzungen durch Absperrbänder, Steine, Poller etc. vorzunehmen»
country
Germany
Rule located, but its articles have not been verified: its content is not published until it has been read.
Neighbouring municipalities
Signage on site and the local authority prevail. This reproduces the written rule as of the date indicated: it is neither legal advice nor an authorisation.