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Pernocta Europa

What may I do in Schalksmühle?

Parkthe vehicle, on the public road
YES, WITH LIMITS
the national rule · the local rule has not been read
Sleep insidewithout putting anything outside
NO
the municipal by-law
Camplevelling legs, awning, table
NOT ON RECORD
no rule read
5 km
Why, and on what paper
NO
the municipal by-law governs · § 3.
«der Verkehrsflächen und Anlagen Es ist nicht gestattet, a) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden. b) in den Anlagen und in den Verkehrsflächen unbefugt Pflanzen aus dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen. c) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen. 01/08 Ordnungsverwaltung Ordnungsbehördliche Verordnung (2) d) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen zu übernachten; Campingfahrzeuge, Zelte und Verkaufswagen unbefugt aufzustellen oder zu benutzen. Ausnahmen können in Einzelfällen gestattet werden, wenn dies dem öffentlichen Interesse, z.B. zur Deckung des Freizeitbedarfs der Bevölkerung, dient. e) Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen. f) Hydranten, Straßenrinnen und»

Which text each answer comes from

Park · yes, with limits
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vom 6. März 2013 § 12 Abs. 3a y Abs. 3b StVO (la definicion de Parken esta en § 12 Abs. 2, fuera de la cita) · verified on 2026-09-05
The municipality, in figures

The municipality

Schalksmühle is a medium-sized municipality measuring 10 by 8 kilometres. With 10.219 inhabitants it is densely populated (268 per square kilometre). It borders 7 municipalities, and the answer may change on crossing any of those lines.

Superficie38 km²
Population10.219
Densidad268 hab/km²
Area10 × 8 km
Costano, inland municipality
Neighbouring municipalities7
All the layers that apply

Why — the layers that apply here

municipality · this one governs
Ordenanza de Schalksmühle
  • Scope: the «Anlagen» (parks and landscaped public spaces) (as listed in the quotation).
  • Unless expressly authorised (Erlaubnis) by the municipality.
--> Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung § 3 · verified on 2026-08-12
«der Verkehrsflächen und Anlagen Es ist nicht gestattet, a) die Anlagen zu befahren; dies gilt nicht für Unterhalts- und Notstandsarbeiten sowie für das Befahren mit Kinderfahrzeugen und Fortbewegungsmitteln wie Krankenfahrstühle, sofern Personen nicht behindert werden. b) in den Anlagen und in den Verkehrsflächen unbefugt Pflanzen aus dem Boden zu entfernen oder zu beschädigen. c) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen unbefugt Bänke, Tische, Einfriedungen, Spielgeräte, Verkehrszeichen, Straßen- und Hinweisschilder und andere Einrichtungen zu entfernen, zu versetzen, zu beschädigen, zu beschmutzen, zu bemalen oder anders als bestimmungsgemäß zu nutzen. 01/08 Ordnungsverwaltung Ordnungsbehördliche Verordnung (2) d) in den Anlagen und auf Verkehrsflächen zu übernachten; Campingfahrzeuge, Zelte und Verkaufswagen unbefugt aufzustellen oder zu benutzen. Ausnahmen können in Einzelfällen gestattet werden, wenn dies dem öffentlichen Interesse, z.B. zur Deckung des Freizeitbedarfs der Bevölkerung, dient. e) Feuer anzuzünden oder Grillgeräte zu gebrauchen. f) Hydranten, Straßenrinnen und»
country
Germany
Rule located, but its articles have not been verified: its content is not published until it has been read.
Neighbouring municipalities
Signage on site and the local authority prevail. This reproduces the written rule as of the date indicated: it is neither legal advice nor an authorisation.